Arbeitsordnung

 1. Die Arbeit ist Erholung, jede Anstrengung ist zu vermeiden.

 2. Der Beginn der Arbeitszeit liegt im Ermessen der Ange-
    stellten, darf jedoch nicht vor 10.00 Uhr liegen. Vor Be-
    ginn wird ein Frühstück nach Wahl gereicht.

 3. Der Mindestlohn beträgt DM 30.- in der Stunde
    (DM 4.800,- im Monat). Zusätzlich freie Verköstigung,
    Bier und Zigaretten.

 4. Jede Dame hat im neuesten "Pariser Chic" zu ersehei-
    nen. Die Kosten trägt der Chef.

 5. Angestellte, die länger als 5 Wochen im Betrieb sind,
    werden im Auto von und zur Arbeit gefahren.

 6. Von 12 - 15 Uhr ist Mittagsruhe, gespeist wird an der
    gedeckten Tafel.

 7. Von 15 - 16 Uhr ist allgemeine Kaffeetafel. Während
    dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für die musikalische
    Unterhaltung.

 8. Wer bei der Arbeit schläft, darf nicht geweckt werden.

 9. Um 17.00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen der Arbeits-
    stätte ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die
    Hand zu schütteln und ihm für die aufopfernde Tätig-
    keit wärmsten Dank auszusprechen.

10. Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu
    unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.

11. Heiratet ein Angestellter, so hat der Chef für eine voll-
    ständige Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeit findet in der
    Wohnung des Chefs statt. Der Betrieb ist aus diesem
    Anlaß mindestens eine Woche zu schließen.